Hörgeräte sind 4 Jahre versicherbar, Selbstbehalt 30% vom Listenpreis auf Bruch und
Verlust. Bei Defekten diverser Bauteile wie Verstärker, Mikrofon, Hörer etc. übernimmt die Krankenkasse
(wenn das Hörgerät über die Krankenkasse abgerechnet wurde und in einem bestimmten Zeitraum) die Kosten der Reparatur.